Patientin wird über die Hausordnung des Reha-Zentrums Felbring informiert

Unsere
Hausordnung

Für eine erfolgreiche Behandlung und einen angenehmen Aufenthalt sind Rücksichtnahme und ein respektvoller Umgang wichtig. Wir bitten Sie und Ihre Besucher*innen daher, die Hausordnung des Reha-Zentrums Felbring zu beachten.

  1. Die Leitung des Reha-Zentrums obliegt in kollegialer Führung der ärztlichen Leitung, der Pflegedienstleitung und der Verwaltungsleitung. Gemeinsam treffen sie alle Entscheidungen, die dem Wohl der Patient­*­innen, dem Behandlungserfolg sowie der Ruhe und Ordnung im Reha-Zentrum dienen. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
  2. Während Ihres Aufenthaltes im Reha-Zentrum Felbring werden Sie umfassend medizinisch betreut. Damit Ihre Behandlung bestmöglich erfolgen kann, bringen Sie bitte alle verschriebenen Medikamente für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts mit. Legen Sie diese sowie aktuelle medizinische Unterlagen und Befunde Ihrer behandelnden Ärztin­*­Ihrem behandelnden Arzt im Reha-Zentrum vor.
  3. Die Art der medizinischen Behandlung wird ausschließlich von Ihrer behandelnden Ärztin*Ihrem behandelnden Arzt im Reha-Zentrum festgelegt. Sie dürfen nur die verordneten Medikamente sowie jene mitgebrachten Medikamente einnehmen, die gemäß Punkt 2 der Hausordnung genehmigt wurden.
  4. Die mündlich oder schriftlich bekannt gegebene Tageseinteilung sowie die
    Untersuchungs-, Therapie-, Übungs-, Essens- und Ruhezeiten sind unbedingt einzuhalten. Wir bitten Sie um Pünktlichkeit.
  5. Bitte nehmen Sie Ihre Mahlzeiten zu den vorgesehenen Zeiten im Speisesaal ein. Die Kostform wird von Ihrer behandelnden Ärztin*Ihrem behandelnden Arzt vorgegeben. Bitte halten Sie sich auch außerhalb des Reha-Zentrums an diese Vorgaben, sie sind wichtig für Ihre Gesundheit und den Behandlungserfolg. Wenn Sie an einer Mahlzeit nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte die Kranken­anstalts­leitung.
  6. Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen dürfen selbst mitgebrachte, netzgebundene Elektrogeräte im Zimmer nur eingeschränkt verwendet werden. Heizgeräte, Bügeleisen, Tauchsieder sowie Radio- und Fernsehgeräte sind nicht erlaubt. Rasierapparate, Laptops, Ladegeräte für Mobiltelefone und ähnliche Geräte dürfen nur verwendet werden, wenn sie CE-zertifiziert und in ordnungsgemäßem Zustand sind. Für Störungen, die durch defekte Geräte entstehen, haften Sie selbst. Offenes Feuer und offenes Licht (z. B. Kerzen) sind aus Brandschutzgründen ver­boten.
  7. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Patient*innen und halten Sie besonders die Mittags- und Nachtruhe ein.
  8. Bitte beachten Sie die Zeiten der Torsperre.
  9. Bitte gehen Sie sorgsam mit den Einrichtungen und dem Inventar des Reha-Zentrums um. Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen ist Schadenersatz zu leisten. Eigenmächtige Veränderungen am Mobiliar sowie das Entfernen von Ein­richt­ungs­gegen­ständ­en oder Wäsche aus den Zimmern ist verboten.
  10. Die für die Freizeitgestaltung vorhandenen Räumlichkeiten stehen Ihnen zu den dafür vorgesehenen Zeiten zur Verfügung. Kartenspiele und Glücksspiel gegen Geldeinsatz sind untersagt.
  11. In den therapiefreien Zeiten können Sie Besucher*innen in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten empfangen. Bitte beachten Sie dabei die Öffnungszeiten des Reha-Zentrums. Besucher*innen und andere Patient*innen dürfen nicht in den Patientenzimmern empfangen werden.
  12. Private Autofahrten sowie die Benützung mitgebrachter Sportgeräte während des Aufenthaltes sind aus medizinischen und sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht erwünscht und nur nach vorheriger ärztlicher Genehmigung zulässig.
  13. Es herrscht absolutes Alkoholverbot.
  14. Rauchen ist nur in den gekenn­zeich­net­en Raucher­be­reichen im Freien erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse. Für Patient­*­innen steht der Raucherpavillon schräg gegenüber vom Haupteingang als Verfügung. Der Raucherbereich der Mitarbeiter­*­innen befindet sich vor dem Eingang des Wirtschaftstrakts.
  15. Das Anbringen von Werbematerial ist nur mit Zustimmung der Verwaltungsleitung gestattet.
  16. Aus hygienischen Gründen sind Tiere im Reha-Zentrum und auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt. Ausnahme Assistenz­hunde
  17. Bitte bewahren Sie Geld, Wertsachen und Sparbücher, die Sie nicht täglich benötigen, im Möbeltresor Ihres Zimmers auf. Alternativ können Sie diese bei Ihrer Aufnahme in der Verwaltung gegen Übernahmebestätigung deponieren und bei Ihrer Entlassung nach Vorlage der Übernahmebestätigung wieder abholen. Für Geld und Wertsachen, die nicht ordnungsgemäß verwahrt werden, übernimmt das Reha-Zentrum keine Haftung.
  18. Wenn Sie einer von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt verschriebenen Behandlung nicht zustimmen, können Sie das Heilverfahren nach Rücksprache mit der ärztlichen Leitung abbrechen.
  19. Über Rettungstransporte entscheidet ausschließlich die ärztliche Leitung des Reha-Zentrums oder bevollmächtigte Mitarbeiter*innen. Ausgenommen ist die Anreise vom Wohnort ins Reha-Zentrum. Wenn Sie einen Transport durch eine bestimmte Rettungsorganisation wünschen, müssen Sie allfällige Mehrkosten übernehmen, die nicht von der Sozialversicherung bezahlt werden. Sie dürfen Rettungsorganisationen für einen Transport nicht selbst beauftragen.
  20. Bitte beachten Sie gesonderte Hinweise für Notfälle, z. B. zum Verhalten im Brandfall. Den Anweisungen des Personals ist hierbei unbedingt Folge zu leisten.
  21. Das Abstellen von Fahrzeugen von Patient*innen und Besucher*innen auf dem Gelände des Reha-Zentrums ist nur auf den dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen gestattet. Für die Beschädigung von abgestellten Fahrzeugen wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. In bestimmten Bereichen des Geländes ist das Parken aus behördlichen Gründen nicht erlaubt. Diese Bereiche sind durch entsprechende Hinweistafeln oder Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können eine Besitzstörungsklage nach sich ziehen.
  22. Für Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der Hausordnung verursacht werden, müssen Sie Schadenersatz leisten.
  23. Wenn Sie an den vorgeschriebenen medizinischen bzw. therapeutischen Maßnahmen nicht oder nur mangelhaft teilnehmen, diese missachten oder durch Ihr Verhalten den Vorschriften der Hausordnung zuwiderhandeln, hat die Kollegiale Führung das Recht, disziplinäre Maßnahmen zu setzen. Je nach Schwere der Übertretung wird zunächst eine mündliche oder schriftliche Verwarnung ausgesprochen. Werden die Verstöße trotz Verwarnung fortgesetzt, kann der Rehabilitationsaufenthalt beendet werden. Im Falle einer schwerwiegenden Verfehlung – auch wenn sie erstmalig ist – kann die Kollegiale Führung die sofortige Entlassung verfügen. In diesem Fall können außerdem Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
  24. Bei Beendigung Ihres Aufenthaltes erhalten Sie eine Aufenthaltsbestätigung sowie einen Kurzarztbrief und eine Dokumentation der Behandlungen. Der Arztbrief in ausführlicher Form wird Ihnen oder – mit Ihrer Zustimmung – der*dem behandelnden Ärztin*Arzt umgehend zugesendet.
  25. Alle Zimmer sind mit einem Radio und einem Fernseher ausgestattet. Bitte stellen Sie die Lautstärke so ein, dass andere Patient*innen nicht gestört werden. Eigene Radio- oder Fernsehgeräte dürfen nicht mitgebracht oder verwendet werden.